Deutsche Vierteljahrsschrift für öffentliche Gesundheitspflege, Volume 23

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F. Vieweg & Sohn., 1891
"Repertorium der im Laufe des Jahres ... in deutschen und ausländischen Zeitschriften Aufsätze über öffentliche Gesundheitspflege," in v.3-36.
 

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Popular passages

Page 619 - Manual for the use of Boards of Health of Massachusetts, containing the statutes relating to the public health, the medical examiner laws, the laws relating to the registration of vital statistics, and the decisions of the Supreme Court of Massachusetts relating to the same.
Page 214 - Heilmittel; 2. im Falle der Erwerbsunfähigkeit, vom dritten Tage nach dem Tage der Erkrankung ab für jeden Arbeitstag ein Krankengeld in Höhe der Hälfte des ortsüblichen Tagelohnes gewöhnlicher Tagearbeiter.
Page 195 - Jahresbericht über die Verwaltung des Medicinalwesens, die Krankenanstalten und die öffentlichen Gesundheitsverhältnisse der Stadt Frankfurt a. M.
Page 447 - Zur Errichtung von Anlagen, welche durch die örtliche Lage oder die Beschaffenheit der Betriebsstätte für die Besitzer oder Bewohner der benachbarten Grundstücke oder für das Publikum überhaupt erhebliche Nachtheile, Gefahren oder Belästigungen herbeiführen können, ist die Genehmigung der nach den Landesgesetzen zuständigen Behörde erforderlich.
Page 48 - Über die Beschaffenheit des Berliner Leitungswassers in der Zeit vom April 1886 bis März 1889...
Page 205 - REGULATIV über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken vom 9. März 1839* § 1. Vor zurückgelegtem neunten Lebensjahre darf niemand in einer Fabrik oder bei Berg-, Hütten- und Pochwerken zu einer regelmäßigen Beschäftigung angenommen werden.
Page 212 - Schicht ohne jede Beschäftigung bleiben. Die Dauer der Beschäftigung mit Nebenarbeiten kommt auf die Gesammtdauer der wöchentlichen Arbeitszeit in Anrechnung. 4. An Sonntagen darf die Beschäftigung nur einmal innerhalb zweier Wochen in die Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends fallen. 5. Während der Pausen für die Erwachsenen dürfen jugendliche Arbeiter überhaupt nicht, während der Pausen für junge Leute dürfen Knaben nicht beschäftigt sein. IV. Für Glashütten . welche von den unter...
Page 207 - Anlagen zur Feuerwerkerei und zur Bereitung von Zündstoffen aller Art, Gasbereitungs- und Gas'bewahrungsanstalten, Anstalten zur Destillation von Erdöl, Anlagen zur Bereitung von Braunkohlentheer, Steinkohlentheer und Coaks, sofern sie ausserhalb der Gewinnungsorte des Materials errichtet werden , Glas...
Page 113 - verdorben" müssen diejenigen Gegenstände bezeichnet werden, deren Geniiss in Folge einer Veränderung des normalen Zustandes zum Schlechteren Ekel erregt, und zwar nicht bloss bei dieser oder jener einzelnen Person nach dem individuellen Geschmacke derselben, sondern nach der gemeinen Anschauung oder doch nach der Anschauung derjenigen Berufsclassen , welchen die Kauflustigen angehören.
Page 214 - Gewerbeunternehmer sind verpflichtet, bei der Beschäftigung von Arbeitern unter achtzehn Jahren die durch das Alter derselben gebotene besondere Rücksicht auf Gesundheit und Sittlichkeit zu nehmen. Sie...

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